Bei uns ist alles echt - auch der ÖkoStrom!
 

Woher kommt der Ökostrom der E-Werke Haniel?

Unser Ökostrom kommt aus verscheidenen Quellen. Etwa die Hälfte unseres Stromes kommt aus bayerischen Anlagen, also aus unseren Wasserkraftwerken an der Amper nördlich von München und aus den Windkraftwerk in Oerlenbach / Franken in der Nähe von Bad Kissigen.

 

Da wir aber mehr Strom liefern, als wir produzieren, kaufen wir Ökostrom hinzu.

Was ist Ökostrom?



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Video: "Wie funktioniert Ökostrom?" (Sie müssen der Verwendung aller Cookies zustimmen, um das Video wiedergeben zu können)

 

 

Ökostrom ist Strom aus regenerativen Energien. Also Strom, der umweltfreundlich erzeugt wird (z.B. durch Wasser, Wind, Biomasse oder Sonne). Er ist atomstromfrei. Die eingesetzte Primärenergie ist unendlich vorhanden bzw. schnell nachwachsend (Biomasse). Bei der Stromerzeugung werden keine Treibhausgase freigesetzt.Oft stammt der Ökostrom aus Wasserkraft, eine der saubersten Energieformen, die es gibt.


Wasserkraft ist natürlich und in unseren Breitengraden immer verfügbar. Die Alpen oder Norwegen sind z. B. von Seen und Flüssen durchzogen. Häufig kann man hier die natürliche Fließgeschwindigkeit eines Flusses nutzen, um Ökostrom aus Wasserkraft zu erzeugen. Die Anlagen entsprechen modernen Umweltstandards und wurden mit großer Rücksicht auf Natur und Umwelt sowie gegebenenfalls auf landwirtschaftliche Belange errichtet.

 

Manchmal ist "Ökostrom" eine Mogelpackung. Was unseren echten Ökostrom von diesen Mogelpackungen unterscheidet, lesen Sie hier.

Worin liegen die Vorteile Ökostrom zu beziehen?

Wenn immer mehr Menschen Ökostrom beziehen, muss mehr Ökostrom in den europäischen „Stromsee“ eingespeist werden. Damit dieser nicht über die Ufer tritt, muss die Zufuhr von konventionell erzeugtem Strom gedrosselt und die Produktion zurückgefahren werden.

Der „Stromsee“ enthält elektrischen Strom jeder Art, regenerativ wie konventionell erzeugten. Ihm wird so viel Strom entnommen, dass der Bedarf der Kunden gedeckt wird. Gleichzeitig muss genau diese Menge wieder eingespeist werden, um den „Wasserspiegel“ konstant und das Stromnetz stabil zu halten. Die Nachfrage bestimmt das Angebot – Sie können als Verbraucher entscheidenden Einfluss nehmen!

Gibt es einen Unterschied in der Leistung zwischen Öko- und herkömmlichen Strom?

Nein, Ökostrom unterscheidet sich in der Leistung nicht von konventionellem Strom. Ihre technischen Geräte werden weiterhin genauso funktionieren wie gewohnt.

Wie wird sicher gestellt, dass es sich wirklich um Ökostrom handelt?

Um sicherzustellen, dass es sich auch wirklich um Ökostrom handelt, gibt es das Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes. Ein Herkunftsnachweis ist so etwas wie eine Geburtsurkunde für Strom. Darin wird vermerkt wie und wo der Strom erzeugt wurde. Die Herkunftsnachweise werden im Register (HKNR) verwaltet und entwertet. Jeder Nachweis kann nur einmal entwertet werden, so wird eine Doppelvermarktung ausgeschlossen.

EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das EEG ist seit 01.04.2000 in Kraft. Sein Ziel ist - durch festgeschriebene Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien - bis zum Jahr 2050 einen Anteil von 80% zu erreichen.

 

Heute beträgt der Anteil über 40%. Die Mehrkosten für diese Arten der Energiegewinnung werden auf alle Stromkunden deutschlandweit verteilt.

Offshore-Netzumlage (bis einschl. 2018 Offshore-Haftungsumlage)

Die Offshore-Netzumlage laut § 17 f Energiewirtschaftsgesetz ist die Absicherung von Risiken und die Umlage der Kosten der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz. Die aus der Offshore-
Netzumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher
umgelegt, also auch auf die Privatverbraucher.

§ 19 StromNEV-Umlage

Aus der § 19-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten
finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen
werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt, also auch die Privatkunden.

KWKG - Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Das 1. KWK-Gesetz wurde im Jahr 2000 geschaffen, um die Stromgewinnung aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu schützen und zu fördern. Seit dem 19.03.2002 ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Kraft.

 

Die Kraft-Wärme-Kopplung arbeitet zwar mit Erdgas oder Erdöl, hat jedoch durch die Nutzung der Abwärme einen viel höheren Wirkungsgrad als herkömmliche Energieerzeugungs-Anlagen und trägt so zur Schonung der Umwelt bei. Die Mehrkosten der Stromgewinnung aus KWK-Anlagen werden - ähnlich wie bei dem EEG - auf alle Stromkunden verteilt.

Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV)

Durch die zunehmende Anzahl der schwer zu prognostizierenden Wind- und Photovoltaik-Erzeugungsanlagen entstehen mitunter Unterlasten, d.h. es wird weniger Energie eingespeist als zeitgleich nachgefragt wird. Um das Stromnetz zu entlasten, können sich große Verbraucher, in der Regel Unternehmen mit hohem Stromverbrauch, zeitweilig vom Netz nehmen lassen. Hierfür erhalten sie einen finanziellen Ausgleich. Dieser wird über die so genannte Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV) finanziert. Die AbLaV wird von allen Letztverbraucher seit dem 01.01.2014 erhoben.

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