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Der Gesetzgeber fördert den Einsatz von energieeffizienten und klimafreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen. Deshalb sieht das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung gesetzlicher Umlagen auf den Stromverbrauch von Wärmepumpen vor. Um die Reduzierung der Umlagen an Sie weiterzureichen, müssen die Voraussetzungen nach § 22 EnFG erfüllt werden.
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Jutta Lang - MeinMuenchenImmobilien.de