Aktuelles
Die Anpassungen unserer Website zum Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)sind in Bearbeitung und werden in Kürze veröffentlicht!
Ab dem 6. Juni 2025 gilt per Gesetz bundesweit der 24-Stunden-Lieferantenwechsel am Strommarkt.
Was viele nicht wissen: Mit der neuen Regelung entfällt somit die Möglichkeit, den Anbieter rückwirkend zu wechseln.
Konkret bedeutet das: An- und Abmeldung sind dann nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Wer also z.B. versäumt, seinen Stromvertrag rechtzeitig* vor einem Umzug zu kündigen, trägt die Stromkosten auch nach dem Auszug so lange, bis er/sie den Stromvertrag fristgerecht* kündigt bzw. diesen ummeldet.
Diese Änderung betrifft Anbieter unabhängig, alle Stromkunden in ganz Deutschland.
*Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen mit Ihrem jeweiligen Stromanbieter bleiben bestehen.
Stimmen
"Ich bin zu den E-Werken Haniel gewechselt, weil ich von der sauberen und regionalen Stromproduktion überzeugt bin. Der persönliche Kontakt gibt mir ein gutes Gefühl. Gerne empfehle ..." weiterlesen
Andreas Vollrath, Zimmerei „das-bau-team", Unterschleißheim