Aktuelles
Die Anpassungen unserer Website zum Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)sind in Bearbeitung und werden in Kürze veröffentlicht!
Ab dem 6. Juni 2025 gilt per Gesetz bundesweit der 24-Stunden-Lieferantenwechsel am Strommarkt.
Was viele nicht wissen: Mit der neuen Regelung entfällt somit die Möglichkeit, den Anbieter rückwirkend zu wechseln.
Konkret bedeutet das: An- und Abmeldung sind dann nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Wer also z.B. versäumt, seinen Stromvertrag rechtzeitig* vor einem Umzug zu kündigen, trägt die Stromkosten auch nach dem Auszug so lange, bis er/sie den Stromvertrag fristgerecht* kündigt bzw. diesen ummeldet.
Diese Änderung betrifft Anbieter unabhängig, alle Stromkunden in ganz Deutschland.
*Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen mit Ihrem jeweiligen Stromanbieter bleiben bestehen.
Stimmen
"Danke für die sorgsame und gute Betreuung. Das betrifft nicht nur die Abwicklung der betrieblichen Anliegen, sondern auch den freundlichen und achtsamen Umgang im mündlichen und schriftlichen ..." weiterlesen
Beate EckertKalthoff