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Messstellenbetriebsgesetz

Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz - Bekanntgabe der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

 

Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb

Preisblatt nach MsbG Anschlussnutzer ab 01.01.2026

 

 

Verträge Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen

 

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Wenn ein Dritter von einem Anschlussnutzer beauftragt wird, den Messstellenbetrieb zu übernehmen, ist der folgenden Vertrag von dem beauftragen Unternehmen mit dem Netzbetreiber abzuschließen.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag der BNetzA nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG

Anlage Edi-Vereinbarung

 

 

Messstellenvertrag für Lieferant

Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und Stromlieferant im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der Messsstellen.

Messstellenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG für Lieferant

Formblatt Datenkommunikation nach § 54 MsbG

 

 

Messstellenvertrag für Anschlussnutzer

Rechnet ein Stromlieferant das Messentgelt nicht gegenüber seinem belieferten Endkunden ab, kommt durch den Einbau einer modernen Messeinrichtung bzw. eines intelligenten Messsystems an der Messstelle allein der festgelegte Messstellenvertrag für Anschlussnutzer zustande. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer/-nehmer.

Messstellenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG für Anschlussnutzer

Formblatt Datenkommunikation nach § 54 MsbG

 

 

Weitere Informationen

 

Informationen der Bundesnetzagentur zum Messstellenbetriebsgesetz

Infoflyer Smart-Meter (BMWi)

 

 

Am 2. September 2016  trat mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft. Es wurde im Mai 2023 umfassend novelliert. Von 2017 bis 2032 sollen schrittweise alle herkömmlichen Stromzähler durch sog. moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ersetzt werden.

 

Was ist eine moderne Messeinrichtung (mMe)? Eine moderne Messeinrichtung ist nach MsbG eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspeigelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Dieser Stromzähler erfasst zeitgenau Verbrauchs- und Einspeisedaten, welche Sie am Zähler ablesen können und so einen Überblick über die eigenen Nutzungsgewohnheiten erhalten.

 

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMS)? Ein intelligentes Messsystem ist nach MsbG eine über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebundene mME zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspiegelt und den besonderen Anforderungen nach den §§21 und 22 genügt. Die zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien festgelegt werden können. Sofern die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist, können Sie zukünftig Informationen über Ihren Energieverbrauch über eine lokale Anzeigeeinheit bzw. ein Online-Portal abrufen.

 

Die E-Werke Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

 

 

 

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