Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz - Bekanntgabe der zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Am 2. September 2016 trat mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft. Es wurde im Mai 2023 umfassend novelliert. Von 2017 bis 2032 sollen schrittweise alle herkömmlichen Stromzähler durch sog. moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ersetzt werden.
Was ist eine moderne Messeinrichtung (mMe)? Eine moderne Messeinrichtung ist nach MsbG eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspeigelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Dieser Stromzähler erfasst zeitgenau Verbrauchs- und Einspeisedaten, welche Sie am Zähler ablesen können und so einen Überblick über die eigenen Nutzungsgewohnheiten erhalten.
Was ist ein intelligentes Messsystem (iMS)? Ein intelligentes Messsystem ist nach MsbG eine über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebundene mME zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspiegelt und den besonderen Anforderungen nach den §§21 und 22 genügt. Die zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien festgelegt werden können. Sofern die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist, können Sie zukünftig Informationen über Ihren Energieverbrauch über eine lokale Anzeigeeinheit bzw. ein Online-Portal abrufen.
Die E-Werke Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die E-Werke Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG werden, soweit dies nach § 30 MbsG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
Eine Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen folgt, soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist (i.d.R. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch < 6 000 kWH bzw. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung <7 kW) und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist.
Zählpunkte, die im Netzgebiet der E-Werke Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG von der Umbauverpflichtung betroffen sind (Stand: 01.03.2024): 2891
Umbau auf moderne Messeinrichtungen: ca. 2410 Zähler
Umbau auf intelligente Messsysteme: ca. 481 Zähler
Der Umbau beginnt ab 2025.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreiber insbesondere folgende Leistungen:
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bezogen werden.
Eine Übersicht über die Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte können sie dem Preisblatt für "Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb" entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert (z. B. um neue Zusatzleistungen) und veröffentlicht.
Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb (30 KB)
Preisblatt nach MsbG Anschlussnutzer u. Netzbetreiber 2024
Messstellenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG (192 KB)
Bedienungsanleitung Moderne Messeinrichtung Easymeter
Haimhausen, den 01.03.2024