Laut Stromspiegel für Deutschland 2014 verbrauchen Haushalte in Deutschland im Schnitt so viel Strom:
Der Grundpreis (Sie finden ihn auf Ihrer Jahresstromabrechnung, Seite 2) beinhaltet die Kosten für Leistungs-Bereitstellung, Zählermiete, Ablesung und Inkasso.
Die Höhe der Konzessionsabgaben richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006.
Lieferungen an Tarifkunden in Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 Ct/kWh netto, im Schwachlasttarif 0,61 Ct/kWh netto. (Stand 2014)
Lieferungen/Preise an Sondervertragskunden und Landwirte können abweichen.
Die Stromsteuer oder auch Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz
geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie beträgt im Jahr 2015 2,05 Ct/kWh.
Wird auch Durchleitung genannt. Seit der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland kann jeder Stromanbieter seinen Strom zu jedem potentiellen Kunden "durchleiten". Andersherum ausgedrückt, kann jeder Stromkunde das gesamte Stromnetz in Deutschland nutzen, und so seinen Strom überall einkaufen. Die Netznutzung wird durch das (in jedem Strompreis integrierte) Netznutzungsentgelt verrechnet.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung).
Diese Verordnung bildet in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung die Grundlage für Versorgung von Haushaltskunden gemäß § 36 EnWG in der Grundversorgung.
Watt - Einheit für die Leistung. 1000 Watt = 1 Kilowatt = 1 kW.
kWh - Kilowattstunde. Maßeinheit für den Stromverbrauch (technisch richtig eigentlich: Energieverbrauch, nämlich der Verbrauch elektrischer Energie).
Wirkungsgrad - Der Wirkungsgrad gibt an, wie viel nutzbare Energie bei der Umwandlung von einer Energieart in eine andere (z.B. von Erdöl in Strom bzw. elektrische Energie) übrigbleibt.
Und 1 Kilowattstunde kostet Sie nur ca. 30 ct.
Der Arbeitspreis betrifft den reinen Stromverbrauch und wird in kWh (Kilowattstunden) gemessen.
Auch unter Tagstrom - Nachtstrom, oder unter "Schwachlast-Regelung" bekannt. Bei dieser Tarifstruktur wird zwischen dem teureren Tagstrom und dem günstigeren Nachtstrom unterschieden. Voraussetzung für die Nutzung dieser zwei Tarifarten ist ein Zweitarifzähler. In unserem Netzgebiet gilt für den Tagstrom, auch Hochtarif genannt, die Zeit von von Montag bis Freitag von 6.00 - 22.00 Uhr. Während der übrigen Zeiten gilt der Nachtstrom, auch Niedertarif genannt. An Wochenenden und Feiertagen gibt es rund um die Uhr den günstigeren Niedertarif.
Der Strompreis setzt sich aus vielen Komponenten zusammen. Rund ein Viertel einfallen auf den eigentlichen Energiepreis. Der Rest sind Steuern und Gebühren.
Hier haben wir detaillierte Informationen zu den Preisbestandteilen unseres Ökostroms für Sie zusammengefasst.