INFORMATIONEN ZUR STROMPREISBREMSE
Die Bundesregierung will mit der Strompreisbremse Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.
Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden zu diesem Thema und unterstützen Sie dabei alle wichtigen Informationen zu diesem Entlastungsgesetz zu erfahren.
Die Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bis 30.000 kWh Jahresverbrauch wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des (in der Regel Vorjahres-) Verbrauchs. Für Kunden über 30.000 kWh Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent/kWh (Nettoenergiepreis zzgl. Abgaben, Umlagen, Netzentgelten und Steuern) für 70 Prozent des (in der Regel Vorjahres-) Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die Strompreise des jeweils vereinbarten Tarifs an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.
Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst mit dem Märzabschlag 2023. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.
Für unsere Kunden gilt: der März-Abschlag ist am 04. April 2023 fällig. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 können daher auch erst im April 2023 verrechnet werden.
Ausfühliche Informationen zu der Höhe der Entlastungsbeträge, werden wir jedem unserer Kunden Ende Februar / Anfang März mitteilen.
Das hat einen einfachen Grund: Sie kann technisch nicht schneller umgesetzt werden. Hinter der Stromabrechnung stecken komplexe technische Systeme, die nun für Millionen von Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland umprogrammiert werden müssen. Damit am Ende alle Rechnungen korrekt sind, müssen wir und andere Energieversorger die Systeme mit höchster Sorgfalt umprogrammieren. Und das dauert ein bisschen.
RECHNER FÜR DIE STROM- UND GASPREISBREMSE (bis 30.000 kWh/Jahr bei Strom*)
Nutzen Sie gerne unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Strompreisbremse zu berechnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei folgendes:
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die E-Werke Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.
* Für Industriekunden (über 30.000 kWh/Jahr) liegt der Deckel bei 13 Cent/kWh (netto Energiepreis zzgl. Abgaben, Umlagen, Netzentgelten und Steuern) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Dies berücksichtigt der Rechner nicht und ist deswegen nur bis 30.000 kWh/Jahr nutzbar.
** Bitte beachten Sie, dass die E-Werke Haniel Haimhausen mit 12 zu zahlenden Abschlägen rechnet und deswegen das Ergebnis im Feld "Reduzierung Abschlagszahlung" nicht den korrekten Betrag liefert.
Stand: 16.01.23