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Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Stromvertrag mit den E-Werken Haniel?

Wir müssen laut Gesetz zwei verschiedene Vertragsarten unterscheiden: Grundversorgungsverträge (in den Ortsteilen Haimhausen, Ottershausen, Maisteig und Inhausen, wo die E-Werke Haniel Grundversorger sind) und alle übrigen Verträge.

 

Für die Stromtarife der Grundversorgung hat der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von zwei Wochen festgelegt. Alle anderen Verträge können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Mit einer Ausnahme: Der Partner-Tarif. Der Partner-Tarif kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Welche Bedingungen gelten für den Partner-Tarif?

Den Partner-Tarif empfehlen wir Kunden mit einem Verbrauch von 10.000 bis 99.999 kWh / Jahr. Dieser Tarif kann nur mit einer Einzugsermächtigung abgeschlossen werden. Die Kündungsfrist beträgt sechs Monate zum Monatsende. Vorhandene Doppeltarifzähler werden als Eintarifzähler abgerechnet. Bestehende Sonderregelungen werden nicht mehr angewendet.

Welche Laufzeit haben die Verträge?

Alle Stromlieferungsverträge für unserem Amperstrom werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfristen ersehen Sie unter Frage 1.

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