Netzrelevante Daten Bezugsjahr 2023
Hier können Sie sich die verschiedenen technischen Vorschriften und Regelwerke zum Netzanschluss, unsere Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss sowie die Preise für den Netzanschluss herunterladen. Unsere Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss haben im Zweifelsfall Vorrang vor den sonstigen technischen Richtlinien.
Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der E-Werke Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG.
Zum 01.09.2024 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den An-schluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der E-Werke Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG angeschlossen werden. Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten. Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen Sie Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung.
Anmeldung zum Netzanschluss und Inbetriebsetzungsanzeige
Ergänzenden Bedingungen zur NAV
NAV-Niederspannungsanschlussverordnung
Techn. Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz TAB 2023
Techn. Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz TAB 2023 v2.0 (gültig ab 01.09.24)
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG, Kundeninformationen
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG, Infos für InstallateurInnen
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG, FAQs
DistributionCode 2007
DistributionCode 2007 Anhang A
Leistungsbeschreibung für Messung und Abrechnung
Preise Netzanschluss, Baukostenzuschuss (BKZ)
Netzanschlussvertrag
Er wird zwischen den E-Werken Haniel Haimhausen und dem Anschlussnehmer (in der Regel der Hauseigentümer, bzw. der Eigentümer der Kundenanlage) geschlossen. Er regelt die technischen und rechtlichen Belange des Netzanschlusses und die anfallenden Kosten.
Netzanschlussvertrag Niederspannung (291 KB)
Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers (18 KB)
EEG-Einspeisevertrag für Photovoltaikanlagen
Dieser Vertrag regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energien gemäß EEG gewonnen wird.
Einspeisevertrag für EEG-Anlagen (58 KB)
Netzanschlussvertrag für EEG-Anlagen (67 KB)
Der VDE Verlag hat die Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 "Messwesen Strom" (Metering Code)", September 2011, herausgegeben. Darin werden Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität, die Netzbetreiber gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) an die Messeinrichtung stellen, beschrieben. Die Anforderungen an den Messstellenbetrieb einschließlich der Messung werden unabhängig davon beschrieben, ob der Messstellenbetrieb vom Netzbetreiber oder durch einen Dritten wahrgenommen wird. Die Anwendungsregel tritt zum 01.09.2011 in Kraft und ersetzt den MeteringCode des BDEW.
Über die wesentlichen Punkte informiert ein Infoblatt (1.989KB).
Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag (Muster BNetzA)
Er wird zwischen den E-Werken Haniel Haimhausen und dem Lieferanten (Stromhändler), bzw. dem Netzkunden geschlossen. Er regelt alle Rechte und Pflichten, die sich durch die Einspeisung von Energie in das Netz der E-Werke Haniel Haimhausen ergeben.
Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag (168 KB)
Anlage a. zum NNV Seite 1 (11 KB)
Anlage a. zum NNV Seite 2 (6,3 KB)
Anlage b. Kontaktdatenblatt (19,6 KB) (senden wir Ihnen gerne auch als Excel-Datei zu)
Anlage c. Edi Vereinbarung (86 KB)
Technischer Anhang Stand Juni 2015 (14,8 KB)
Anlage d. Auftrag zur Unterbrechung, Sperrung (17,5 KB)
Anlage e. Zuordnungsvereinbarung (37 KB)
Lastprofile bis 2018 (12,6 KB)
Lastprofile ab 2019 ( 40 KB)
Kommunikationsdatenblatt VNB/MSB (197 KB)
Sperrzeiten für Wärmepumpen / andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Heizstrom nur für Geräte mit Festanschluss): von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr und von 22 bis 24 Uhr
Nachfolgend finden Sie die Preise für die Netznutzung des Stromnetztes der
E-Werke Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG:
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG
Wir weisen darauf hin, dass die Netzentgelte unter dem Vorbehalt etwaiger Anpassungen aufgrund von Rechtsvorschriften, behördlicher Vorgaben sowie gerichtlicher Entscheidungen gültig sind.
Je nachdem, ob ein Dritter von einem Anschlussnutzer beauftragt wird, den Messstellenbetrieb zu übernehmen, ist einer der folgenden Verträge von dem beauftragen Unternehmen mit dem Netzbetreiber abzuschließen.
Messstellenvertrag der BNetzA nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG (126 KB)
Messstellenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG (192 KB)
MSRV Anlage 1 Zuordnungsliste Messstellen (7 KB)
MSRV Anlage 2 Qualifikationsnachweis (28 KB)
MSRV Anlage 3 Techn. Mindestanforderungen (24 KB)
MSRV Anlage 4 Zuständigkeiten (6 KB)
MSRV Anlage 5 Inbetriebsetzungsprotokoll MSP (29 KB)
MSRV Anlage 5 Inbetriebsetzungsprotokoll NSP (30 KB)
MSRV Anlage 6 Datenaustausch (215 KB)
MSRV Anlage 7 Ansprechpartner (7 KB)
Kommunikationsdatenblatt VNB/MSB/MDL (197 KB)
Rekordwerte in Punkto Versorgungssicherheit.
Die Kunden im Netz der E-Werke Haniel können sich freuen: im Jahr 2016 lag die durchschnittliche Unterbrechungszeit in der Stromversorgung bei nur ca. 2 Minunten/Kunde. Der deutschlandweite Durchschnitt lag dagegen bei ca. 12 Minuten/Kunde. Im europaweiten Vergleich sind die 12 Minuten/Kunde schon ein Spitzenwert. Und unsere 2 Minuten/Kunde demnach schlicht und einfach 6 x spitz!
Um Störungen schnellstmöglich zu beheben, steht für Sie in Haimhausen unser Bereitschaftsdienst rund um die Uhr bereit. An 365 Tagen im Jahr!
Sie erreichen uns unter: 08133 / 9184-30
Alle Kunden außerhalb von Haimhausen wenden sich bitte an Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Eine Verletzung der Erkundigungs- und Sicherungspflicht seitens eines Tiefbauunternehmers oder seiner Mitarbeiter ist als Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu werten. Bei wiederholter Beschädigung von Versorgungsleitungen ist eine Bestrafung wegen fahrlässiger Baugefährdung möglich.
Daher besteht Erkundigungspflicht:
Baugefährdung § 319 StGB
Ein Tatbestand der Baugefährdung liegt vor,
kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bei Fahrlässigkeit mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt werden.
Deswegen: immer Spartenauskunft /Planauskunft einholen!
Sie erhalten diese kostenfrei bei den E-Werken Haniel Haimhausen GmbH & Co.KG in der Dachauer Straaße 4a; 85778 Haimhausen während der üblichen Geschäftszeiten oder unter technik@e-werke-haniel.de
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post (E-Werke Haniel Haimhausen, Dachauer Str. 4a, 85778 Haimhausen) telefonisch (08133 / 91 84-0) oder per Email (info@e-werke-haniel.de) gerichtet werden.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon: Mo.-Fr. von 9.00 - 20.00 Uhr, 0228 / 141516 - Bundesweites Infotelefon, Telefax: 030 / 22480-323, Email: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240-0 Fax: 030 / 27 57 240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, Email:
info@schlichtungsstelle-energie.de