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Wer ist für die Straßenbeleuchtung in Haimhausen zuständig?

Die Beleuchtung der Straßen ist Aufgabe der Gemeinde Haimhausen. Wir haben mit der Gemeinde einen Wartungsvertrag geschlossen der u.a. beinhaltet, dass wir 3 mal im Jahr die Straßenlampen kontrollieren und eventuelle Schäden (Leuchte durchgebrannt etc.) beheben.

 

 

Wann werden die Straßenbeleuchtungsanlagen repariert?

Die turnusmäßige Kontrolle (3 mal im Jahr) und Reparatur der Straßenbeleuchtung erfolgt in der Regel Ende September / Anfang Oktober, im Dezember und Ende März / Anfang April. Dies wird mit der Gemeinde abgesprochen bzw. von ihr beauftragt. Wenn eine Straßenlampe zwischendurch ausfällt, kann es daher einige Zeit dauern, bis diese repariert wird. Wenn eine defekte Lampe mit einer Leiter erreichbar ist, kann die Reparatur auch außerhalb der regulären Wartungsintervalle durgeführt werden. Für höhere Lampen ist eine Hebebühne und damit die vorherige Zustimmung der Gemiende notwendig, da dies mit hohen Kosten verbunden ist.

Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn die Reparaturen der Straßenbeleuchtung nicht sofort erfolgen.

 

Zusatzhinweis: Aufgrund der derzeitigen Lieferschwierigkeiten kann es vorkommen, dass der Austausch / die Reparatur der Leuchten länger wie sonst dauert. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

 

An wen können Sie eine defekte Straßenbeleuchtung melden?

Sollten Sie eine defekte Straßenbeleuchtung entdecken, melden Sie dies bitte ausschließlich der Gemeinde und nicht bei uns:

 

Herr Stephan Kagerer
+49 8133 9303-34
schadensmeldung@haimhausen.de

 

Herr Helmut Seipl
+49 8133 9303-39
schadensmeldung@haimhausen.de

 

Die beiden zuständige Mitarbeiterin sammeln alle Meldungen bzw. Reparaturen und entscheiden, ob die Lampe mit dem nächsten Wartungsturnus oder schon zu einem früheren Zeitpunkt repariert werden soll. Die Gemeinde leitet dann die Schadensmeldungen an uns weiter.

 

 

Für den Bereich Amperpettenbach, Hörgenbach, Inhausermoos, Inhausen, Oberndorf, Westerndorf:

Für die o.g. Bereiche hat die Gemeinde einen Wartungsvertrag mit den Bayernwerken. Die Bayernwerke reparieren eine Straßenlampe, wenn sie dafür auch die Nummer der Straßenlampe erhalten. Sollte also eine Straßenlampe nicht mehr funktionieren, können Sie dieser gerne per E-Mail (strassenbeleuchtung-oberbayern-nord@bayernwerk.de) direkt an die Bayernwerke melden, mit genauer Ortsangabe und der Straßenlampennummer, die am Pfosten sichtbar befestigt ist.

Defekte Straßenlampen innerhalb dieser Bereiche können Sie auch an die Gemeinde melden. Ihre Meldung wird dann an die Bayernwerke weiter gegeben. Auch in diesem Falle benötigt die Gemeinde die Straßenlampennummer, da sie die Straßenlampennummern nicht kennen und tagsüber keine Chance haben, eine defekte Lampe zu erkennen.

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