Mit dem Osterpaket sieht die Bundesregierung vor, Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 501 Kilowatt "aus ökologischen Gründen" aus dem Fördermechanismus des EEG 2023 herauszunehmen.
Auf Dauer könnte diese Regelung negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetreibers haben.
Notwendige Modernisierungen, um weiterhin die Wasserkraftanlage betreiben zu dürfen, werden dadurch kaum noch möglich sein. Auch wir werden um unsere vier Wasserkraftwerke bangen müssen.
Einige Verbände für die Energie- und Wasserwirtschaft haben sich nun dafür eingesetzt, um die Streichung dieser Neuerungen im EEG 2023 zu bewirken.
Hier könnt ihr mehr darüber erfahren: Keine Diskriminierung der regenerativen Wasserkraftanlagen im EEG 2023