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INFORMATIONEN ZUR STROMPREISBREMSE

 

01.03.23: Mitteilungen zur Strompreisbremse
Wir arbeiten gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Strompreisbremse. Dabei müssen wir als Ihr Stromversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt die gesamte Energiewirtschaft und die beteiligten IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungssystemen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten.


Wichtig für Sie als unser Kunde: Der März-Abschlag, der am 4. April fällig ist, wird die Strompreisbremse auf jeden Fall berücksichtigen.

 

 


 

Die Bundesregierung will mit der Strompreisbremse Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.

Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden zu diesem Thema und unterstützen Sie dabei alle wichtigen Informationen zu diesem Entlastungsgesetz zu erfahren.

 

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine Seite mit allen wichtigen und hilfreichen Details und Erklärungen veröffentlich. Hier finden Sie Informationen direkt vom Gesetzgeber: LINK

 

 

 

Wie sieht die Strompreisbremse aus und wann tritt diese in Kraft?

Die Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bis 30.000 kWh Jahresverbrauch wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des (in der Regel Vorjahres-) Verbrauchs. Für Kunden über 30.000 kWh Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent/kWh (Nettoenergiepreis zzgl. Abgaben, Umlagen, Netzentgelten und Steuern) für 70 Prozent des (in der Regel  Vorjahres-) Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die Strompreise des jeweils vereinbarten  Tarifs an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.

Dieses Video beinhaltet den Strompreisbremsen-Mechanismus für Kunden bis 30.000 kWh pro Jahr. Kunden mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch erhalten ebenfalls eine Entlastung, diese wird aber nach einer anderen Formel berechnet. Siehe weiter oben unter "Wie sieht die Strompreisbremse aus und wann tritt diese in Kraft?"

 

 

Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst mit dem Märzabschlag  2023. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.

 

Für unsere Kunden gilt: der März-Abschlag ist am 04. April 2023 fällig. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 können daher auch erst im April 2023 verrechnet werden.

Ausfühliche Informationen zu der Höhe der Entlastungsbeträge, werden wir jedem unserer Kunden Ende Februar / Anfang März mitteilen.



Warum tritt die Strompreisbremse nicht schon jetzt in Kraft?

Das hat einen einfachen Grund: Sie kann technisch nicht schneller umgesetzt werden. Hinter der Stromabrechnung stecken komplexe technische Systeme, die nun für Millionen von Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland umprogrammiert werden müssen. Damit am Ende alle Rechnungen korrekt sind, müssen wir und andere Energieversorger die Systeme mit höchster Sorgfalt umprogrammieren. Und das dauert ein bisschen.

Informationspflicht: Ungeachtet der Preisbremse, kann für Letztverbraucher ein Preisvergleich lohnend sein.

RECHNER FÜR DIE STROM- UND GASPREISBREMSE (bis 30.000 kWh/Jahr bei Strom*)

 

Nutzen Sie gerne unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Strompreisbremse zu berechnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei folgendes:

  • Für die Berechnung des Entlastungsbetrages werden die Referenzpreise von 40 Cent/kWh für Strom und 12 Cent/kWh für Gas jeweils einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
  • Der Referenzpreis gilt nur für 80% des Jahresverbrauchs, der in 2022 prognostiziert wurde.
  • Je nach Konstellation kann der tatsächlich zugrunde gelegte Jahresverbrauch von dem Jahresverbrauch abweichen, den Sie im Energiepreisrechner angegeben haben.
  • Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf zu zahlende Abschläge pro Jahr angenommen. **
  • Der Arbeitspreis ist einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben.


Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die E-Werke Haniel Haimhausen OHG übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.

 

* Für Industriekunden (über 30.000 kWh/Jahr) liegt der Deckel bei 13 Cent/kWh (netto Energiepreis zzgl. Abgaben, Umlagen, Netzentgelten und Steuern) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Dies berücksichtigt der Rechner nicht und ist deswegen nur bis 30.000 kWh/Jahr nutzbar.


** Bitte beachten Sie, dass die E-Werke Haniel Haimhausen mit 12 zu zahlenden Abschlägen rechnet und deswegen das Ergebnis im Feld "Reduzierung Abschlagszahlung" nicht den korrekten Betrag liefert.

 

Stand: 16.01.23

Strompreisrechner
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